Dieses mal gibt es einen Blogpost auf Deutsch weil es das Verbraucherinformationsgesetz betrifft. Die VIG Anfrage auf die sich dieser Artikel bezieht ist bei FragDenStaat zu finden.
Motivation
Evtl. ist es euch schon einmal passiert das eine VIG Anfrage abgelehnt wurde weil es einen Betreiberwechsel gab. Das kann da so aussehen.
Das Amt beruft sich darauf das eine Anhörung nicht stattfinden kann. Das ist natürlich Unsinn. Entweder leben die Betreiber noch, dann kann man diese Anhören. Alternativ, wenn die Betreiber gestorben sind, kann die Auskunftserteilung nicht in deren Rechte eingreifen.
Zudem ist es auch so das nach einem Betreiberwechsel trotzdem noch ein Informationsinteresse an den ‘alten’ Kontrollberichten besteht. Typischerweise ändert sich an der baulichen Substanz eines Betriebs wenig, häufig gibt es auch personelle Kontinuitäten. Dementsprechend haben auch alte Berichte durchaus Aussagekraft, insbesondere ist vor allem der Vergleich mit neuen Berichten. Um das dann mal grundsätzlich zu klären habe ich Klage beim VG Aachen erhoben. Aktenzeichen 8 K 1276/21.
Die Zusammenfassung ist: Verfahren vollumfänglich gewonnen. Aber kein Urteil bekommen, nur einen Einstellungsbeschluss. Der Inhalt davon ist aber auch für andere VIG Verfahren nützlich.
Details zum Verfahren
Im VIG gibt es keine Einschränkung auf aktuelle Berichte. Das sieht auch das VG Aachen so:
Auch regt das Gericht an, doch einfach die Betriebsinhaber zu fragen. Es gibt keinen Grund das nicht zu tun. Wenn man nicht weiß wohin genau man diese Anhörung senden soll kann man das ja recherchieren. Dafür gibt es bei den Meldebehörden passende Fachverfahren. Damit kann man sogar raus finden wohin Menschen umgezogen sind. Das hat das Gericht dann auch direkt mal selbst gemacht um der Gegenseite ein wenig auf die Sprünge zu helfen.
Auch über öffentliche Zustellung kann man die Betreiber anhören. Das Gericht hat das angeregt und die Gegenseite hat das dann auch tatsächlich einfach mal gemacht. Das hat sogar funktioniert.
Nach diesem ganzen Austausch von Schriftsätzen vor der Verhandlung (§87 VwGO) war die VIG-Anfrage auf einmal schon erledigt. Weil das das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen mit der Nachhilfe durch das VG Aachen alle Anhörungen durchführen konnte und entsprechend die angefragten Kontrollberichte rausgegeben hat. Witzig ist auch das die Behörde direkt zu Beginn des Verfahrens einen der Kontrollbericht zur Gerichtsakte geben hat – die gleiche Gerichtsakte in die ich als Kläger auch Einsicht habe 🙂
Einstellungsbeschluss und Kostenentscheidung
Das Gericht hat danach angeregt das Verfahren als erledigt zu erklären, was beide Seiten auch getan haben. Anschließend kommt vom Gericht dann der Einstellungsbeschluss und die Kostenentscheidung. Hier die relevanten Punkte daraus:
Lessons Learned
In ähnlich gelagerten Fällen, also wenn eine VIG Anfrage abgelehnt wird weil es einen Betreiberwechsel gab, könnt Ihr also folgende Argumente verwenden:
- Im VIG gibt es keine Einschränkung auf aktuelle Berichte
- Vergangene Berichte sind auch für den aktuellen Betrieb noch relevant
- Wenn ehemalige Betreiber nicht tot sind kann man denen Post schicken
- Öffentliche Zustellung ist auch eine Möglichkeit den Anhörungsbescheid zu ‘versenden’
- Das VG Aachen sieht die obigen Punkte auch so (8 K 1276/21)